Änderungen im Zuwanderungsrecht

Zum 01. Januar 2009 sind Änderungen im Zuwanderungsrecht in Kraft getreten, die insbesondere erleichterte Voraussetzungen für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte beinhalten.

Mit dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz, der zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung und Arbeitsgenehmigungsverordnung werden gesetzliche Neuerungen eingeführt, die im Wesentlichen folgende für Arbeitgeber relevante Neuerungen enthalten:

Nicht gelungen ist es, die Mindestverdienstgrenze für Hochqualifizierte auf das doppelte des nationalen jährlichen Durchschnittseinkommens (somit auf ca. € 53.400) abzusenken. Die Mindestverdienstgrenze wird daher lediglich auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, somit auf ca. € 63.600, abgesenkt. Hingegen hat der Gesetzgeber eine Absenkung der Mindestinvestitionssumme für Selbständige von bisher € 500.000 auf nunmehr € 250.000 beschlossen.

Insgesamt sind die Änderungen im Zuwanderungsrecht als zumindest punktuelle Verbesserungen zu begrüßen. Bedauerlicherweise bleiben sie jedoch in Teilen immer noch hinter den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes zurück.