Informationsschreiben Januar 2010

INFORMATIONSSCHREIBEN

 

Informationsschreiben zu den wichtigsten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten ab 01. Januar 2010

 

Zusammengefasst die wichtigsten Zahlen und Grenzwerte:

 

Art

01.01.2010

mtl. 2010

Beitragssatz Krankenversicherung (incl. Sonder-
beitrag d. Versicherten v. 0,9%)

14,90%

Beitragssatz Rentenversicherung

19,90%

Beitragssatz Arbeitslosenversicherung

2,80%

Beitragssatz Pflegeversicherung

1,95%

Pflegeversicherung für Kinderlose (Zuschlag)

0,25%

Insolvenzgeldumlage (vorläufig)

0,41%

Künstlersozialabgabe

3,90%

Beitragsbemessungsgrenze KV/PV West/Ost

45.000,00 €

3.750,00 €

Beitragsbemessungsgrenze RV/AV West

66.000,00 €

5.500,00 €

Beitragsbemessungsgrenze RV/AV Ost

55.800,00 €

4.650,00 €

Versicherungspflichtgrenze -allgemeine-

49.950,00 €

4.162,50 €

Versicherungspflichtgrenze -besondere-(PKV-Bestandsschutz für seit dem 31.12.2002 privat krankenversicherte Arbeitnehmer)

45.000,00 €

3.750,00 €

Beitragszuschuss PKV -maximal-

262,50 €

Beitragszuschuss PPV -maximal-

36,56 €

Beitragszuschuss FKV max.

262,50 €

Beitragszuschuss FKV_PV max.

36,56 €

Geringfügigkeitsgrenze Minijob

400,00 €

KV AG -pauschal-

13,00%

RV AG -pauschal-

15,00%

RV AN -Aufstockungsbeitrag-

4,90%

Pauschalsteuer

2,00%

Geringverdienergrenze für Auszubildende

325,00 €

Sachbezüge -Freie Verpflegung+Unterkunft- West

419,00 €

Sachbezüge -Freie Verpflegung+Unterkunft- Ost

419,00 €

Erhöhung des Grundfreibetrages um € 170,00

8.004,00 €

Eingangssteuersatz

14,00%

Spitzensteuersatz

45,00%

 

Zusammengefasst die wichtigsten Details zu allgemeinen Themenbereichen:

·         Die Aufwendungen der Arbeitnehmer/Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sind weiterhin wie Werbungskosten abziehbar. Dies gilt nach wie vor bereits ab dem 1. gefahrenen Kilometer. Die hierfür relevante Entfernungs-pauschale bleibt mit € 0,30 je Entfernungskilometer unverändert. Diese ist „wie“ Werbungskosten absetzbar.

 

·         Hinweis unserer Personalabteilung: Für diese Werbungskosten durch die Entfernungspauschale können sich die Steuerpflichtigen bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dabei muss jedoch ein Mindestbetrag i.H.v. € 1.000,00 pro Jahr erreicht werden. Rechenformel: „220 Arbeitstage p.a.“ mal „ab dem 1. Entfernungskilometer gefahrene Kilometer“ mal „€ 0,30“. Dieses Vorgehen erhöht Ihren monatlichen Nettoverdienst.

 

Relevante Gesetzesänderungen / Neues:

·         Faktorverfahren: ist die Möglichkeit für Doppelverdiener mit der Steuerklassenkombination III und V, sich durch Eintrag eines steuerausgleichenden Faktors auf der Lohnsteuerkarte den monatlichen Steuerabzug zu reduzieren. Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit Ihrem steuerlichen Berater bzw. direkt mit der Finanzverwaltung.

·         ELENA: ist die komplette Datenlieferung der gehaltsrelevanten Inhalte der Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber an eine zentrale Speicherstelle. Bisher ist dies ein Sammeln und Übertragen von Daten. Die Abrufmöglichkeit von Behörden etc. ist erst ab 2012 geplant.

·         Bürgerentlastungsgesetz: hier: bessere Absetzbarkeit der Krankversicherungsbeiträge bei privat und gesetzlich Krankenversicherten: ist die erhöhte steuerliche Geltendmachung von Krankenversicherungsbeiträgen. Hierzu versenden die privaten Krankenversicherungen derzeit Bescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber. Gesetzlich Krankenversicherte profitieren hiervon automatisch im Rahmen der monatlichen Lohnsteuerveranlagung durch den Arbeitgeber.

Alle vorgenannten Angaben sind ohne Gewähr bzw. mit dem Vorbehalt der gesetzmäßigen Aktualisierung zu verstehen.