Einführung der „Elternzeit für Großeltern“

Zum 24. Januar 2009 wurde das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in der Form ergänzt, dass zukünftig für Großeltern ein Anspruch auf Elternzeit besteht, die ihre minderjährigen Kinder bei der Erziehung von deren Kindern unterstützen.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Großelternzeit sind nach § 15 Abs. 1 a Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz demnach:

Des Weiteren wird eine Mindestbezugsdauer für das Elterngeld von zwei Monaten eingeführt (vgl. § 4 Abs. 3 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).